Blauchlicht & Martinshorn

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Warum Blaulicht und Martinshorn?

Bei Einsatzfahrten von Rettungskräften, die zur Rettung von Menschen, Tieren, Sachwerten und Umwelt gerufen werden, ist ein Rettungsfahrzeug nur vorschriftsmäßig mit Blaulicht und Einsatzhorn unterwegs. Nur dann können diese Einsatzfahrzeuge ihre Weg-/Sonderrechte nach der StVO in Anspruch nehmen.Dieser Grundsatz gilt auch bei nächtlichen Fahrten.

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Wie / Wann wird die Rettungsgasse gebildet?

Wenn ein Martinshorn zu hören ist muss den Rettungskräften umgehend der Weg frei gemacht werden.

Wie die Rettungsgasse gebildet wird ist auch gut im folgenden Video zu sehen.

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Verhaltensregeln

  • Ruhe bewahren! Woher kommen die Sondersignale? In welcher Richtung bewegen sich die Einsatzfahrzeuge? Wie viele Fahrzeuge sind es?
  • Die Fahrbahn freigeben, Geschwindigkeit verringern, Blinker setzen, an den rechten Fahrbahnrand fahren und gegebenenfalls am rechten Fahrbahnrand anhalten. Dies gilt auch für entgegenkommende Einsatzfahrzeuge.
  • Beachten Sie, dass weitere Einsatzfahrzeuge folgen können.
  • Bei Stau eine Gasse bilden.
  • Fährt ein Einsatzfahrzeug auf gleicher Höhe, Geschwindigkeit verringern, das Einsatzfahrzeug überholen und einscheren lassen.
  • Langsam fahrende Einsatzfahrzeuge nicht überholen.
  • Bei roter Ampel bleiben Sie nicht stehen. Fahren Sie langsam auf die Verkehrsinsel oder fahren sie über die Haltelinie und tasten Sie sich in die Kreuzung hinein.
  • Im Auto oder LKW die Musik nicht zu laut drehen und öfters mal in die Spiegel schauen, damit Sie die Einsatzfahrzeuge rechtzeitig hören und sehen.
  • Auch Fußgänger und Radfahrer müssen Einsatzfahrzeuge passieren lassen und dabei auf eigene Vorrechte verzichten.