Nach einem Brand

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Was muß man nach einem Brand beachten?

Bei einem Brand entstehen grundsätzlich Schadstoffe. Die meisten dieser Schadstoffe sind gasförmig und können durch ausreichende Lüftungsmaßnahmen entfernt werden. Einige Schadstoffe sind jedoch an Rußpartikel gebunden und lagern sich mit dem Ruß auf Einrichtungsgegenständen, Nahrungsmitteln, Spielzeug etc. ab.

Diese Schadstoffe können für Sie dann gefährlich werden, wenn sie mit dem Ruß in Ihren Körper gelangen (Einatmen von Rußpartikeln, Verschlucken von Rußpartikeln bei der Nahrungsaufnahme u.ä.). Im abgekühlten Zustand sind Schadstoffe und Ruß nicht mehr frei schwebend in der Raumluft vorhanden. Deshalb sind erfahrungsgemäß diese gebundenen, brandbedingten Schadstoffe nur dort nachweisbar, wo auch abgelagerte Brandverschmutzungen (Ruß) sichtbar sind.

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Sicherheitstipps

  • Bleiben Sie mit Ihrer Familie zusammen und lassen Sie Ihre Kinder nicht allein.
  • Wenn Sie oder ein Familienmitglied nach dem Brand ein Unwohlsein verspüren, suchen Sie einen Arzt auf.
  • Benachrichtigen Sie sofort Ihren Vermieter bzw. Hauseigentümer.
  • Benachrichtigen Sie sofort Ihre Versicherungen.
  • Für die Schäden an mobilen Gegenständen ist die Hausratversicherung anzusprechen. Für Schäden am Gebäude und damit verbundene Teile sprechen Sie als Haus- bzw. Wohnungseigentümer ihre Feuerversicherung für das Gebäude an.
  • Um mögliche Nachteile bei der Schadensregulierung zu vermeiden, stimmen Sie bitte alle weiteren Maßnahmen mit Ihrer Hausverwaltung bzw. Ihrem Vermieter und den Versicherungen ab.
  • Betreten Sie die vom Brand betroffenen Räume erst nach 1-2 Stunden, wenn sie erkaltet und gut durchlüftet sind.
  • Halten Sie sich zunächst nur so lange wie unbedingt erforderlich in den betroffenen Räumen auf und vermeiden Sie eine Verschleppung von Ruß, Asche oder Brandrückständen in saubere Bereiche. Decken Sie zu diesem Zweck rußbedeckte Flächen auch in Fluren mit Folie ab und legen Sie im Übergangsbereich zu nicht betroffenen Bereichen feuchte Tücher zum Abtreten der Schuhe aus.
  • Brandverschmutzte Klimaanlagen und Lüftungsanlagen sollten Sie erst nach einer Überprüfung durch eine Fachfirma wieder in Betrieb nehmen.
  • Beim Reinigen nach größeren Bränden (z.B. Zimmerbrand) sollten Sie auf staubarmes Arbeiten achten und folgende Schutzkleidung tragen (im Baumarkt, Baustoff- oder Malereibedarf erhältlich).
    • Einmalanzug mit Kapuze aus verstärktem Papiervlies oder Kunststoff
    • Atemschutzmasken (textile Halbmasken der Schutzstufe P 3)
    • Schutzhandschuhe aus Leder oder Textilkombinationen
    • Gummihandschuhe
  • Handschuhe und Einmalanzüge verbleiben im Schadensbereich und können mehrfach verwendet werden, wenn ihr Zustand dies zulässt.
  • Textile Atemschutzmasken werden nur einmal getragen. Bei Gummihalbmasken sind die Hautkontaktflächen vor der Wiederverwendung durch ein feuchtes Abwischen mit Reinigungsmitteln und Wasser zu reinigen.
  • Nach Verlassen des Schadenbereiches ist eine gründliche Körperreinigung (Duschen) vorzunehmen.
  • War Ihre Wohnung nicht vom Feuer betroffen, nur leicht verraucht und sind keine Rußteilchen wahrzunehmen, können Sie sich dort nach sorgfältiger Durchlüftung wieder aufhalten.
  • Gebäudereinigungs- bzw. Sanierungsfirmen stehen im Branchentelefonbuch oder im Internet.