Wege nach draußen müssen im Notfall frei sein!
Wenn es in einem Zimmer, in der Wohnung oder im Gebäude brennt, bleibt oft nur noch der schnellste und kürzeste Weg nach draußen. Damit die Flucht für die Bewohner aber ordnungsgemäß und wirklich schnell möglich ist, müssen die Rettungswege im Haus funktionsfähig sein.
Der Treppenraum, durch den man tagtäglich seine Wohnung erreicht, muss begehbar sein, das heißt frei von „Gerümpel“, von Omas altem Wohnzimmerschrank oder von den Drahteseln der gesamten Nachbarschaft. Im Notfall, wenn jeder um sein Leben rennt, kann solches „Gerümpel“ zu nicht unerheblichen Störungen des Flucht- oder Rettungsweges führen. Ein Beispiel hierzu: In einem Treppenraum gerieten dort abgestellte Kinderwagen in Brand. Die Bewohner hatten keine Chance mehr, durch die Haustüre zu fliehen!
Realistisch gesehen ist es bei etwas Planung und Organisation sowie gutem Willen sicherlich möglich, Gegenstände der oben aufgeführten Art an anderen Orten unterzubringen. Denken Sie immer daran, dass Sie es als Bewohner selbst in der Hand haben, ob Sie im Ernstfall eine Chance zur Flucht haben. Beachten Sie deshalb die baurechtlichen Vorschriften und die Tipps der Feuerwehr.
Sollte in einem Schadensfall der Treppenraum nicht mehr begehbar sein, werden von der Feuerwehr Leitern zur Rettung der Hausbewohner vorgenommen. Sie stellen den so genannten “Zweiten Rettungsweg“ dar. Machen Sie in diesem Fall am Fenster oder auf dem Balkon auf sich aufmerksam. Damit die Feuerwehr allerdings ihre Leitern aufstellen kann, müssen Flächen außerhalb des Hauses dafür vorhanden sein.
Sicherheitstipps
- An dem Treppenraum angrenzende Kellertüren stets geschlossen halten, erst recht, wenn es sich baurechtlich um feuerhemmende Brandschutztüren handelt.
- Den Raum unter Treppenpodesten oder Treppenabsätzen nicht als Lager für brennbaren Materialen nutzen.
- Treppenräume nicht zum Abstellen von Abfall- oder Wertstoffsammelbehältern nutzen.
- Zufahrten zu Feuerwehrflächen freihalten und diese nicht zuparken oder verstellen.